Je nach Verwendung des Leitersystems gelten unterschiedliche Anforderungen an dessen Bauweise und Sicherheit. In Österreich relevant sind die ÖNORM EN-14122-4 für maschinelle Anlagen und die ÖNORM Z-1600 für bauliche Anlagen.
ÖNORM EN-14122-4 Für Aufstiege an maschinellen Anlagen |
ÖNORM Z-1600 Festverlegte Leitern an baulichen Anlagen |
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Max. zulässige Gesamthöhe [h]: |
unbegrenzt | unbegrenzt |
Rückenschutz notewendig ab: |
h > 3,0 m | h > 5,0 m |
Maximale Länge eines Leiterlaufs: |
10,0 m bei h < 10,0 m ansonsten 6,0 m |
10,0 m |
Maximaler Abstand der Ruhepodeste: |
6,0 m wenn h > 10,0 m 12,0 m bei vorhandenem Steigschutzsystem |
10,0 m |
Überschneidung der Leiterläufe bei Umstiegsstelle: |
mind. 2,0 m | mind. 1,0 m |
Arbeitsmedizinische Untersuchung: |
erforderlich | nein |
Breite des Spalts beim Austritt |
max. 75 mm | keine Vorgabe |
Für Aufstiege an maschinellen Anlagen
Diese europäische Norm gilt für stationäre Maschinenanlagen, für die ein oder mehrere ortsfeste Zugänge erforderlich sind. Auch für Steigleitern an Gebäuden, welche ausschließlich als Zugang zu einer Maschine dienen, ist diese Norm anzuwenden.
Allgemeine Anforderungen
Ein- & Ausstiegsstelle
Rückenschutz
Umstiegsstelle
Für Aufstiege an baulichen Anlagen
Die ÖNORM Z-1600 ist für fest verlegte Leitern an baulichen Anlagen des Hoch- oder Tiefbaues zum Erreichen von höher oder tiefer gelegenen Standplätzen einzuhalten. Sie enthält Angaben über die Ausführung, den Einbau und die max. Belastung von festverlegten Leitern aus metallischen Werkstoffen.
Allgemeine Anforderungen
Ein- & Ausstiegsstelle
Rückenschutz
Umstiegsstelle