EN 131 - 1
gültig seit Mai 2016 (Übergangsfrist bis Anfang 2018)
bestimmt, dass alle Leitern (aber auch Leiternteile, sofern sie separat nutzbar sind), die als Anlegeleiter verwendbar und länger als 3000 mm sind, zwingend eine Standverbreiterung
benötigen.
EN 131 - 2
gültig seit Juli 2017 (Übergangsfrist bis Anfang 2018)
regelt die Auflagen für Hersteller bei der Prüfung der produzierten Leitern. Diese wurde um einige neue Verfahren erweitert, sowie bestehende Prüfszenarien verbessert, um höchste Qualität und
Sicherheit zu gewährleisten.
Die geforderten Standverbreiterungen sowie die strengeren Prüfauflagen werden in der stetigen Weiterentwicklung unserer Produkte berücksichtigt.
Unser umfangreiches Sortiment an tragbaren Leitern wird Ihnen in der gewohnten, hochwertigen Qualität und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zur Verfügung stehen.