Änderungen der ÖNORM EN 131


Normen sind Vorschriften bzw. Richtlinien und dienen der allgemeinen Sicherheit.

Sie schützen vor Arbeitsunfällen und bilden die Grundlage für ein einwandfreies technisches Verhalten.

 

Wir von der JUST Leitern AG sind uns dieser Verantwortung bewusst und entwerfen sowie überprüfen unsere Produkte stets nach dem neuesten Stand der Technik, um diesen Normen gerecht zu werden. Die Neuauflage der EN 131-1+2, welche seit Anfang 2018 für sämtliche Leiternhersteller verpflichtend ist, umfasst einige neue Änderungen in Bezug auf Ihre Arbeitssicherheit und schreibt bessere und sichere Tests vor.


Standverbreiterung für Anlegeleitern

STANDVERBREITERUNG FÜR ANLEGELEITERN

Alle Leitern, die als Anlegeleitern genutzt werden und eine Länge von 3 m überschreiten, müssen ab 1.1.2018 eine Standverbreiterung vorweisen. Die Breite dieses Querfußes beträgt maximal 1,2 m und hängt von der Länge der Leiter ab.

Alternativ kann die Standsicherheit auch durch eine Einhängevorrichtung (siehe Leiternzubehör) oder Stützen gewährleistet werden.



Blockierung entnehmbarer Leiternteile

BLOCKIERUNG ENTNEHMBARER LEITERTEILE

Entnehmbare, seperat nutzbare Leiterteile bei Schiebe- oder Mehrzweckleitern, welche länger als 3 m sind, müssen laut EN-131-1 entweder vor Entnahme gesichert oder mit einer Standverbreiterung versehen werden.

 

Diese darf die sichere Benutzung allerdings nicht beeinträchtigen.



Festigkeitsprüfung am Beispiel einer Stehleiter

FESTIGKEITSPRÜFUNG FÜR ANLEGE- UND STEHLEITERN

Die Festigkeitsprüfung für sämtliche Leitern ist in Gebrauchsstellung durchzuführen. Die aufgewandte Kraft beträgt 2.700 N (ca. 275 kg) bei Leitern für den gewerblichen- und 2.250 N (ca. 229 kg) bei Leitern für den privaten Gebrauch.

Die Leiter muss dieser Last eine Minute standhalten und darf anschließend keine Brüche oder sichtbare Risse aufweisen.



Verdrehungsprüfung an Stehleiter

VERDREHUNGSPRÜFUNG FÜR STEHLEITERN

Um die Verwindungssteifigkeit der Stehleiter zu testen wird zuerst an der obersten Sprosse, Stufe oder Plattform eine 0,5 m lange Stahlstange angebracht. Die Leiter wird anschließend auf der gegenüberliegenden Seite am Fuß befestigt und die Leiter wird mit 736 N (ca. 75 kg) belastet.

 

Weiters wird am Ende der vorher angebrachten Stange mit einer Kraft von 137 N (ca. 14 kg)  entgegen der fixierten Seite gezogen.

 

Das nicht fixierte Leiterende darf sich maximal um 25 mm während dieser Prüfung von seinem Ausgangspunkt entfernen.



Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

DAUERHALTBARKEITSPRÜFUNG FÜR STEHLEITERN

Für diesen Test wird erstmal die Leiter unter einem Holm um 20 mm erhöht und weiters gegen Wegrutschen gesichert.

 

Anschließend wird abwechselnd die oberste Sprosse, Stufe oder Plattform sowie die mittlere Sprosse kurzzeitig mit einer Kraft von 1.500 N (ca. 153 kg) belastet.

 

Die Leiter muss dieser Belastung 50.000 mal bei Leitern für den gewerblichen- und 10.000 mal bei Leitern für den privaten Gebrauch standhalten.



Rutschprüfung bei Anlegeleitern

PRÜFUNG DER RUTSCHHEMMUNG FÜR ANLEGELEITERN

Hierfür wird der Leiternfuß auf eine Glasplatte gestellt und im Arbeitswinkel an eine definierte Prüfoberfläche angelehnt.

 

Für den Test wird die oberste Standsprosse mit einer Kraft von 1.471 N (ca. 150 kg) belastet.

 

Die Leiter darf nach viermaliger Wiederholung um maximal 40 mm nach außen gerutscht sein.



Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern

VERDREHUNGSPRÜFUNG FÜR ANLEGELEITERN

Um die Verwindungssteifigkeit von Anlegeleitern zu testen wird die Leiter auf zwei Böcke gelegt und beide Holme werden mit 491 N (ca. 50 kg) belastet. Die entstehende Durchbiegung ist eine Bezugsgröße für den zweiten Teil der Prüfung in welchem ein mittig liegender Holm mit 638 N (ca. 65 kg) belastet wird.

 

Anschließend wird die Durchbiegung der Holme erneut gemessen wobei die Differenz der einzelnen Messungen einen vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten darf. Dieser Grenzwert berechnet sich durch 0,07 x bu wobei bu die äußere Breite des Leiterteils an der Stelle der aufgebrachten Last beschreibt.



Eine Nachrüstung von Altbeständen ist nicht zwingend erforderlich! Alle bereits gekauften und lagernden Leitern, gefertigt nach der alten EN 131 dürfen auch weiterhin im gewerblichen und privaten Bereich verwendet und auch vertrieben werden. Es liegt letztendlich am gewerblichen Verwender und in seiner Verantwortung, sich gemäß Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu vergewissern, ob die Sicherheit des Arbeitsmittels für die jeweilige Arbeitsaufgabe gewährleistet ist.