Die neue ÖNORM EN 131

Auf den Punkt gebracht


Die neue Norm EN 131-1+2 kurz und bündig

Die neue Norm EN 131 bringt verstärkte Sicherheitsvorschriften für den Einsatz von Leitern in Gewerbebetrieben. Wir haben die Neuerungen für Sie auf den Punkt gebracht.

 

Vom Maler über die Reinigungsfirma bis hin zum Dachdecker – Unternehmen, die Tätigkeiten auf Leitern verrichten, müssen beim Aufstellen und Besteigen eine Reihe von Regeln beachten. Nur dann ist der sichere und gefahrenfreie Einsatz für alle Mitarbeiter garantiert. Für alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Länge von über 3 Metern ist seit 01. Jänner 2018 eine neue Norm in Kraft, die geänderte Sicherheitsvorschriften vorsieht.

 

Die Neuauflage besagt:

Standverbreiterung für Anlegeleitern

 ●  STANDVERBREITERUNG FÜR ANLEGELEITERN

Sämtliche Anlegeleitern, die länger sind als 3 Meter, müssen eine Standverbreiterung vorweisen (Querfuß). Alternativ kann die Standsicherheit auch durch eine Einhängevorrichtung oder Stützen gewährleistet werden.

 

Die Breite beträgt maximal 1,2 Meter und hängt von der Länge der Leiter ab.


Blockierung entnehmbarer Leiterteile

 ●  BLOCKIERUNG ENTNEHMBARER LEITERTEILE

Entnehmbare, separat nutzbare Leiterteile bei Schiebe- oder Mehrzweckleitern, die länger als 3 Meter sind, müssen laut EN 131-1 entweder vor der Entnahme gesichert oder mit einer Standverbreiterung versehen werden.

Diese darf die sichere Benutzung nicht beeinträchtigen.


Sichere Leitern durch verschiedene Tests

 ●  SICHERE LEITERN DURCH STRENGERE TESTS

Eine Vielzahl an Tests garantiert die Qualität jeder Leiter:

  • Festigkeitsprüfung für Anlege- und Stehleitern
  • Verdrehungsprüfung für Stehleitern
  • Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern
  • Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern
  • Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern

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So wird Ihr Betrieb fit für die EN 131

Gewerbebetriebe müssen nun dafür Sorge tragen, dass sämtliche Leitern diesen neuen Sicherheitsvorschriften entsprechen und gefahrenfrei verwendet werden können.

 

Was bedeutet das für „alte“ Leitern, die bereits angeschafft aber noch nicht nach der neuen Norm produziert wurden?

Sie durch neue, normgerechte Leitern zu ersetzen, ist ein kostenintensiver Schritt, der nicht zwingend notwendig ist. Die Alternative ist, im Betrieb eine professionelle Gefahrenpotenzialanalyse durchzuführen und – je nach Ergebnis – für eine entsprechende Absicherung zu sorgen. Das bedeutet: Anlegeleitern müssen unter Umständen nachträglich mit entsprechenden Sicherungsvorkehrungen versehen werden, etwa durch Anbringen eines Querfußes oder Sicherungshaken oder anderer gleichwertiger Maßnahmen.

 

Die Firma JUST bietet ab sofort spezielle Schulungen an, um Österreichs Gewerbebetriebe fit für die EN 131 zu machen. Die Kunden haben die Wahl zwischen Workshops mit mehreren Teilnehmern oder einer maßgeschneiderten Expertenberatung direkt im Betrieb. Dabei analysiert das Sicherheitsteam der Firma JUST die Gefahrenpotenziale vor Ort und gibt konkrete Empfehlungen für die sichere Verwendung von Aufstiegshilfen.

 

Machen Sie Ihren Betrieb fit für die EN 131!

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